Was ist Soziotherapie? Verständlich erklärt.
Aktualisiert: 28. Juli

Wenn eine schwere psychische Erkrankung den Alltag bestimmt, wird selbst das Organisieren der eigenen Behandlung zur Hürde. Genau hier setzt Soziotherapie an. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen in Ruhe, was Soziotherapie ist, für wen sie gedacht ist und wie Sie den Zugang dazu finden.
Soziotherapie – eine Leistung der Krankenkasse
Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, geregelt in § 37a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Sie richtet sich an Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die aus eigener Kraft nur schwer in der Lage sind, ärztliche oder therapeutische Hilfen selbstständig in Anspruch zu nehmen.
Der Grundgedanke: Nicht jede Erkrankung lässt sich allein durch Medikamente oder Gespräche behandeln. Manchmal fehlt die Kraft oder die Struktur, um überhaupt den Weg zur passenden Hilfe zu finden – Termine zu vereinbaren, sie einzuhalten, den Alltag zu ordnen. Soziotherapie begleitet genau bei diesen Schritten.
Was ist das Ziel von Soziotherapie?
Soziotherapie will Menschen befähigen, ihre Behandlung wieder selbst in die Hand zu nehmen. Konkret bedeutet das:
Anleitung und Motivation, ärztliche und therapeutische Angebote zu nutzen
Koordinierung der verschiedenen Hilfen
Unterstützung dabei, den Alltag zu strukturieren
Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
Es geht also nicht darum, Ihnen alles abzunehmen, sondern Sie zu stärken, damit Sie wieder selbstständiger leben können.
Für wen ist Soziotherapie geeignet?
Soziotherapie kommt bei schweren psychischen Erkrankungen infrage, zum Beispiel:
schwere Depressionen
Schizophrenie und schizoaffektive Störungen
bipolare Erkrankungen
schwere Angst- und Zwangsstörungen
Wichtig: Ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Sie oder er stellt auch die Verordnung aus.
Was kostet Soziotherapie?
Für Sie ist Soziotherapie kostenfrei. Die Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie haben Anspruch auf bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % je Tag (mindestens 5, höchstens 10 €) fällt an, sofern Sie nicht davon befreit sind.
Wie kommen Sie zur Soziotherapie?
Der Weg führt in fünf Schritten:
Verordnung 28: Am Anfang steht eine Verordnung 28. Diese kann Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder jede Fachärztin bzw. jeder Facharzt ausstellen.
Kontaktaufnahme: Sie melden sich bei mir über das Kontaktformular. Ich melde mich zurück, und wir vereinbaren einen Termin.
Probatorik: Mit der Verordnung 28 kann direkt gestartet werden: In bis zu 5 Probesitzungen lernen wir uns kennen und schauen gemeinsam, ob und wie die Begleitung für Sie weitergehen soll. Diese Sitzungen sind genehmigungsfrei.
Weiterverordnung: Möchten Sie die Soziotherapie über die Probatorik hinaus fortsetzen, braucht es eine Verordnung 26/27. Diese stellt eine Fachärztin, ein Facharzt oder eine psychologische Psychotherapeutin/ein psychologischer Psychotherapeut aus. Gemeinsam erstellen wir dann einen soziotherapeutischen Behandlungsplan.
Genehmigung & Start: Verordnung und Behandlungsplan reichen wir bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Danach setzen wir die Begleitung fort. Insgesamt stehen Ihnen bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren zu – die Probatorik zählt bereits dazu.
Das klingt nach viel Bürokratie – ist es aber nicht, wenn jemand Sie durch die Schritte führt. Genau das ist Teil meiner Arbeit.
Wenn Sie sich vertieft mit den gesetzlichen Grundlagen der Soziotherapie beschäftigen möchten, finden Sie ausführliche Informationen beim Bundesverband Soziotherapie e.V.
Soziotherapie in Meerbusch
In meiner Praxis in Meerbusch-Büderich biete ich Soziotherapie für Menschen aus Meerbusch, Düsseldorf und dem Kreis Neuss an. Wenn Sie unsicher sind, ob Soziotherapie für Sie oder eine angehörige Person infrage kommt, melden Sie sich gern – wir klären das gemeinsam, unverbindlich und in Ruhe.



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