top of page

Soziotherapie beantragen – so geht’s Schritt für Schritt

16. Juli
2 Min. Lesezeit

Der Gedanke an Anträge und Formulare kann überfordern – gerade dann, wenn es einem ohnehin nicht gut geht. Deshalb erkläre ich hier ganz konkret, wie der Weg zur Soziotherapie aussieht und an welcher Stelle ich Sie entlaste.


Schritt 1: Die ärztliche Verordnung 28

Am Anfang steht die Verordnung 28. Ausstellen dürfen sie:


  • Hausärzt*innen

  • Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie

  • Fachärzt*innen für Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie

  • psychologische Psychotherapeut*innen (im Rahmen der Vorgaben)


Mit dieser Verordnung kann sofort gestartet werden – ganz ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse.


Schritt 2: Die Kontaktaufnahme

Sobald die Verordnung vorliegt, melden Sie sich bei mir über das Kontaktformular. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen zurück, und wir vereinbaren einen Termin.


Schritt 3: Die Probatorik

Wir starten mit bis zu 5 Probesitzungen. In dieser Zeit lernen wir uns kennen, und ich verschaffe mir gemeinsam mit Ihnen ein Bild davon, wie eine weiterführende Begleitung aussehen könnte.


Schritt 4: Die Weiterverordnung (Muster 26/27)

Möchten Sie die Zusammenarbeit über die Probatorik hinaus fortsetzen, braucht es eine Verordnung 26/27. Diese stellt eine Fachärztin, ein Facharzt oder eine psychologische Psychotherapeutin/ein psychologischer Psychotherapeut aus.


Schritt 5: Der Behandlungsplan

Gemeinsam erstellen wir den soziotherapeutischen Behandlungsplan. Darin halten wir fest, welche Ziele Sie haben und welche Schritte wir gemeinsam gehen wollen. Dieser Plan ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit – und Voraussetzung für die Genehmigung durch die Kasse.


Schritt 6: Die Genehmigung durch die Krankenkasse

Verordnung und Behandlungsplan reichen wir bei Ihrer Krankenkasse ein.


Schritt 7: Die weitere Behandlung

Sobald die Genehmigung vorliegt, setzen wir die Arbeit fort – in Ihrem Tempo und an Ihrer Seite. Insgesamt stehen Ihnen bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren zu, wobei die Probatorik bereits mitgezählt wird.


Ausführliche und aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auch beim Bundesverband Soziotherapie e.V..


Was, wenn ein Schritt fehlt?

Viele Menschen kommen zu mir, ohne dass schon alles geregelt ist – manche haben noch keine Verordnung, andere sind unsicher, ob sie überhaupt Anspruch haben. Das ist völlig in Ordnung. Melden Sie sich einfach, und wir schauen gemeinsam, wo Sie stehen und was der nächste sinnvolle Schritt ist.


Ich begleite Sie durch den ganzen Prozess

Der bürokratische Weg zur Soziotherapie wirkt von außen kompliziert. In der Praxis führe ich Sie durch jeden einzelnen Schritt – von der Frage, wer die Verordnung ausstellt, bis zur eingereichten Genehmigung. Sie müssen das nicht allein bewältigen.


 
 
 

Kommentare


bottom of page